Wahlen in der DDR

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Kategorie: Gründung der DDR
Veröffentlicht am Dienstag, 12. Februar 2019 12:45
Geschrieben von Weiterbildung
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Wahlen

 

in der DDR

 

 

als Höhepunkt der sozialistischen Demokratie

 

 

 

Diplom Staats- und Rechtswissenschaftler

Jürgen Geppert

 

 

Inhalt

 

 

Vorwort

 

 

Zur Entwicklung des sozialistischen Staatsbewusstseins

 

 

Zur Verantwortung und Rolle der sozialistischen Staatsorgane

 

 

Die Nationale Front des Demokratischen Deutschlands

 

 

In der Volkskammer der DDR vertretene Parteien

 

In der Volkskammer der DDR vertretene

Massenorganisationen

 

Die Zusammensetzung der Volkskammer

 

Das Wahlgesetz

 

Vorwort

 

Die Deutsche Demokratische Republik ist ist ein sozialistischer Rechtsstaat, der seinen Bürgern die grundlegenden Menschenrechte gewährt. Unsere sozialistisches Recht verankert höchste soziale Werte wie Volksmacht, Freiheit der Persönlichkeit, Recht auf Arbeit und Bildung, Demokratie und Gesetzlichkeit.“1

 

Für Millionen Bürger dieses Landes war das überprüfbar und nachvollziehbar.

Die bürgerliche Geschichtsschreibung behauptet, dass 1990 in der DDR erstmals freie Wahlen stattgefunden hätten. Diese Wahlen waren aber nur eine Kopie des bürgerlichen Wahlsystems der Bundesrepublik Deutschland.

 

Allein bei dem Begriff „Freie Wahlen“ ergeben sich zwei Aspekte, die auf die DDR bezogen, zu behandeln sind.

a) Es stellt sich Frage nach der Freiheit. Was ist damit gemeint?

b) Es wurde festgestellt, dass es Wahlen gab.

 

Diese in der DDR stattgefundenen Wahlen gilt es zu untersuchen und auszuwerten. Dabei geht aber es aber auch um solche Begriffe wie Freiheit und Demokratie, die im Sozialismus eine ganz andere Bedeutung haben als in der bürgerlichen Gesellschaft.

 Vorab kann man also schon feststellen, es gibt nicht nur eine Art der Demokratie, also nicht nur die bürgerliche.

 Nach dem Sieg der sozialistischen Produktionsverhältnisse in der DDR stand im Vordergrund die Durchsetzung der Diktatur des Proletariats, die den Anfang und die weiter Entwicklung der sozialistischen Demokratie beinhaltet. Die Wahlen zur Volkskammer der DDR standen nicht am Anfang der Mitwirkung und Ausübung der demokratischen Grundrechte der Bürger.

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Hager, K.: Aus dem Bericht des Politbüros an die 6. Tagung des Zentralkomitees der SED, Neues Deutschland, Berlin 10. Juni 1988, S. 7

 

Sie waren der Höhepunkt der Durchsetzung der Prinzipien der sozialistischen Demokratie. Schon darin ist eine wesentlicher Unterschied zur bürgerlichen Demokratie ersichtlich, wo der Wähler einmal aller fünf Jahre mit einem Kreuz auf   dem Wahlschein bestimmen kann, welche bürgerliche Partei oder opportunistische Volkspartei über seine Köpfe hinweg die Politik gestalten darf, wo die Abgeordneten ihm gegenüber nicht mehr verpflichtet sind, sondern nur noch ihrem Gewissen.

 Besonders der Genosse, Willy Stoph hat in seiner Tätigkeit als Vorsitzender des Ministerrates der DDR wesentliche theoretische Abhandlungen zur Umsetzung und Entwicklung der sozialistischen Demokratie geschrieben und auch zu ihre Durchsetzung in der täglichen Arbeit beigetragen. Es kam darauf an, so vielen Menschen wie möglich die Mitgestaltung zu ermöglichen. Deshalb war der Schwerpunkt vor allem in den Arbeitskollektiven zu finden. Von dort kamen dann auch die Vorschläge zur Auswahl der Kandidaten für die Volkskammer. Dort mussten die Abgeordneten dann auch Rechenschaft über ihre geleistete Arbeit ablegen. In wieweit diese Möglichkeit der Mitgestaltung bewusst genutzt wurde, hing von dem Entwicklungsstand der sozialistischen Gesellschaft insgesamt ab. Es war eine Bewusstseinsfrage.

 Zur Entwicklung des sozialistischen Staatsbewusstseins

 In seinem Werk „Willfähriger Untertan oderbewusster Staatsbürger“ erläutert Jörg Vorholzer den Begriff des Staatsbewusstseins.

 „Das Staatsbewusstsein umfasst die wesentlichen gesellschaftlichen Ideen der herrschenden Klasse, die als deren ideologischen Vorstellungen, Anschauungen und Theorien auf dem Gebiet der Wechselbeziehungen bzw. des Kampfes der Klassen und auf ihre Verhältnisse gerichtet sind. Das Staatsbewusstsein bildet den Kern der herrschenden politischen Ideen; es bringt die entscheidenden Interessen der herrschenden Klasse, vor allem an der Erhaltung, Festigung bzw. Entwicklung der Staatsmacht, an der Durchsetzung des Staatsinteresses, insbesondere der Staatspolitik, am eindringlichsten zum Ausdruck.“1

 Das sozialistische Staatsbewusstsein als Kern des politischen Bewusstseins der Arbeiterklasse und ihrer Verbündeten, dass im Verlaufe der Entwicklung der Deutschen Demokratischen Republik verschiedene Entwicklungsstufen durchlief, hatte die Übereinstimmung der Interessen der Bürger mit denen des sozialistischen Staates zum Ziel. Der Staat im politischen System der DDR verwandelte sich allmählich aus dem „offiziellen“ in den tatsächlichen Repräsentanten des ganzen Volkes.

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1. Vorholzer, J.: Willfähiger Untertan oder bewusster Staatsbürger, Dietz Verlag, Berlin 1962, S.22

 

Dieser langwierige Entwicklungsprozess war natürlich bis 1990 noch nichtabgeschlossen. Wesentliche zeitgemäße Eckpunkte dieser Entwicklung waren der VIII. Parteitag und der XI. Parteitag der SED, die jeweils eine neue Etappe einleiteten.

 Um das Wesen des sozialistischen Staatsbewusstseins darstellen treffen folgende Merkmale zu:

- Es zeichnet sich durch aktives schöpferisches Handeln für die weitere Gestaltung der sozialistischen Gesellschaft aus.

- Es spiegelt sich in vorbildlichen Arbeitsleistungen und in der Bereitschaft zum Schutz der Errungenschaften des werktätigen Volkes wider.

- Es schließt die volle Wahrnehmung der staatsbürgerlichen Recht und Pflichten ein.

- Es zeigt sich in der bewussten Disziplin, in der Wahrung von Ordnung und Sicherheit, sowie in der strikten Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit.

- Es ist auf die Stärkung der Arbeiter- und Bauernmacht gerichtet.

- In ihm äußert sich die Liebe zur Heimat und die Achtung vor dem, was das Volk mit Herz und Verstand und mit seiner Hände Arbeit geschaffen hat.

 Auf dem IX. Parteitag der SED wurde die Aufgabe gestellt, das sozialistische Staatsbewusstsein, und damit den Stolz auf das Erreichte, noch fester mit dem internationalistischen Bewusstsein zu verbinden, damit mit der weiteren Stärkung der DDR zugleich eine Stärkung der sozialistischen Staatengemeinschaft und der gesamten revolutionären Weltbewegung einhergeht.

 Unter der Losung „Plane mit, arbeite mit, regiere mit!“ bildete sich allmählich das Bewusstsein zum sozialistischen Staat heraus. Im Bewusstsein der Bürger spielten solche Werte wie

 - sozialistische Demokratie,

- Organisiertheit,

- Freiheit und

- Disziplin

 eine große Rolle. Was ist darunter zu verstehen?

 SOZIALISTISCHE DEMOKRATIE ist die Vervielfältigung der auf sozialistischer Bewusstheit beruhende Kraft der Massen und ihr zweckmäßiger Einsatz für die Erreichung unseres gemeinsamen Zieles.

 FREIHEIT heißt, frei von kapitalistischer Ausbeutung und Unterdrückung, von sozialer Unsicherheit und Nutzung aller schöpferischen Kräfte für die Mehrung des Volkseigentums und ein schönes Leben im Sozialismus.

 DISZIPLIN ist die bewusste Aneignung gesellschaftlicher Interessen und der selbstlose Kampf für die hohen Ziele des Sozialismus, der dem Wohle der Menschheit dient.

 Diese Werte waren in der DDR der Unterpfand dafür, dass die Abgeordneten den Problemen des täglichen Lebens begegnen konnten.

 Genosse Stoph stellte die Forderung an die Abgeordneten, insbesondere einen Kontakt zu den Bürgern des Wirkungsbereiches der Abgeordneten zu pflegen, die regelmäßige Information der Werktätigen über die gesellschaftliche Entwicklung des Territoriums zu gewährleisten sowie die Rechenschaftslegung über die Realisierung gefasster Beschlüsse und verantwortungsbewusstes Reagieren auf Vorschläge, Hinweise und kritische Bemerkungen der Bürger zu gewährleisten.

 

Zur Verantwortung und Rolle der sozialistischen Staatsorgane

 „Unter unseren Bedingungen ist Kommunalpolitik im besten Sinne des Wortes Politik für und mit der Gemeinschaft. Jeder Bürger kann unmittelbar auf die Entscheidungen von örtlichen Belangen Einfluss nehmen. Das Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen zielt darauf, unter breiter Einbeziehung der Werktätigen, durch die Gemeinschaftsarbeit von Volksvertretungen, Betrieben und Einrichtungen die Möglichkeiten der Territorien für Leistungswachstum und Bürgerwohl noch intensiver zu nutzen.“1

 

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1 Honecker, E. Bericht des Zentralkomitees der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands an den XI. Parteitag der SED, Dietz Verlag, Berlin 1986, S. 75

Auch die regelmäßige Berichterstattung der örtlichen Staatsorgane vor dem Ministerrat und Staatsrat gehörte dazu. So wurde der Erfahrungsaustausch guter und neuer Initiativen schnell und wirksam organisiert. Dieser Prozess wurde bereits in den 70iger Jahren, noch bevor das Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen in Kraft war, gefördert. Bewährt haben sich hierbei Kommunalverträge und Vereinbarungen zwischen Betrieben und Orten. Eine besondere Rolle spielte hierbei die Nationale Front.

 Dieses zu verwirklichen setzte eine lebensverbundene Arbeitsweise der örtlichen Staatsorgane voraus. Ziel war es, Bedingungen zu schaffen, damit sich die gesellschaftlichen Beziehungen und die körperlichen und geistigen Fähigkeiten der Menschen voll entfalten und das die Menschen ihrLeben inhaltsreich und kulturvoll gestalten können. Somit war die Kommunalpolitik fester Bestandteil der Einheit von Wirtschaft und Sozialpolitik. Für die Staatsorgane bestand die Forderung notwendige Entscheidungen, die auf die Erfahrungen der Werktätigen beruhten, rechtzeitig und gewissenhaft zu treffen, und die Kontrolle und Analyse dieser zum festen Bestandteil der Leitungstätigkeit durchzusetzen. Hierzu war die breite Öffentlichkeitsarbeit notwendig.

 1988 waren zum Beispiel zur Verwirklichung dieser Politik 206.000 Bürger als Abgeordnete und rund 60.000 als Nachfolgekandidaten sowie 186.00 Bürger als Kommissions- und Aktivmitglieder direkt beteiligt, Entscheidungen der Volksvertretungen vorzubereiten, durchzuführen und zu Kontrollieren.

 Die Nationale Front des Demokratischen Deutschlands

 Am 26. November 1947 wurde unter Führung der SEDund unter Teilnahme der Parteien und Organisationen des Antifaschistisch-demokratischen Blocks in der sowjetischen Besatzungszone die „Volkskongressbewegung" gegründet. Ihr Ziel war eine gesamtdeutsche Regierung. So kamen zum "Ersten Deutschen Volkskongress für Einheit und gerechten Frieden" am 6. Dezember 1947 in Berlin Delegierte aus der Sowjetischen Besatzungszone und den westlichen Zonen zusammen. Ihr Ziel war ein einheitliches demokratisches Deutschland.

An den Landtagswahlen in der sowjetischen Besatzungszone nahmen erstmals auch Massenorganisationen teil.

Die Wahl ergab im Durchschnitt der fünf Länder (Sachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg, Brandenburg) 47,5 Prozent für die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED), 24,6 Prozent für die Liberal Demokratische Partei (LDP,) 24,5 Prozent für die Christlich Demokratische Union (CDU) und 2,9 Prozent für die Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (VdgB). Somit konnten die Bauern als Verbündete der Arbeiterklasse mir einer eigenen Interessenvertretung an den Wahlen teilhaben. Der Volkskongress setzte sich dann folgendermaßen zusammen: SED (aus dem Osten) bzw. KPD (aus dem Westen): 849 Sitze, Massenorganisationen 440 Sitze, LDP 253 Sitze, CDU 219 Sitze, SPD (aus dem Westen) 91 Sitze, Parteilose 373 Sitze.

Dieser Kongress beschloss die Ablehnung eines westdeutschen Teilstaates, wie es die Westalliierten anstrebten. Diskutiert wurde auch ein Friedensvertrag und wie eine gesamtdeutsche Regierung aussehen könnte. Der Kongress schloss sich insgesamt den Positionen der Sowjetischen Militäradministration in Deutschland (SMAD) an.

Auf dem zweiten Deutschen Volkskongress am 17. und 18. März 1948 mit 1.898 Delegierten kamen 512 aus den Westzonen. Man beschloss die Ablehnung des Marshallplans, die Anerkennung der Oder Neiße Linie als Grenze zwischen Deutschland und Polen und ein Volksbegehren zur deutschen Einheit.

Außerdem wurde der Erste Deutsche Volksrat gewählt. Er umfasste 400 Delegierte (davon 100 aus dem Westen).

Der Volksrat war wie eine Volksvertretung organisiert. Es wurde ein Präsidium gewählt, deren Vorsitzender Wilhelm Pieck wurde, der spätere Präsident der DDR.
Es wurden außerdem Ausschüsse gebildet, darunter ein Ausschuss, der eine Verfassung für eine Deutsche Demokratische Republik ausarbeiten sollte. Der Entwurf dieser Verfassung wurde dann an den Dritten Deutschen Volkskongress übergeben.

Mitte Mai fand dann in der Sowjetischen Besatzungszone eine Volksabstimmung statt, bei der die Bevölkerung ihre Zustimmung oder Ablehnung zum Volkskongress äußern konnte. Die Zustimmung betrug 66 Prozent.

Der Dritte Deutsche Volkskongress tagte dann am 29. und 30. Mai 1949 mit 1.400 Delegierten aus dem Osten und 610 aus dem Westen. Dort war schon am 23. Mai die Bundesrepublik gegründet worden. Der Volkskongress nahm den Verfassungsentwurf des Volksrats an.

Der Dritte Volkskongress wählte nun wiederum einen Zweiten Deutschen Volksrat. Dieser trat dann am 7. Oktober 1949 zusammen, erklärte sich zur provisorischen Volkskammer und beauftragte Otto Grotewohl mit der Bildung einer Regierung. Damit war die Staatsgründung der DDR vollzogen. Aus dieser Volkskongressbewegung ging am 07.10.1949 die Nationale Front des demokratischen Deutschlands hervor. Sie umfasste alle politischen Parteien und Massenorganisationen der DDR. Darüber hinaus konnten alle gesellschaftlichen Vereinigungen mitarbeiten. Ziel der Nationalen Front war es, auf möglichst breiter Basis die gesamte Bevölkerung der jungen DDR mit an den Aufbau eines demokratischen Staates einzubeziehen. Wesentlichen Beitrag hatte diese Bewegung an der Vorbereitung der Wahlen im kommunalen Bereich und auch zur Volkskammer der DDR. Die in den Arbeitskollektiven der Betriebe und Einrichtungen ausgewählten Kandidaten wurden auf Listen der Wahlkandidaten erfasst. Die Arbeit vollzog sich in Ausschüssen. Oberstes Organ war der Kongress, der den Nationalrat und seinen parteilosen Präsidenten (1950-81 Erich Correns, 1981-89 Lothar Kolditz) wählte. Die Nationale Front, die durch Volksabstimmung entstand, wurde am20. 02. 1990 aufgelöst. In ihr waren alle Parteien und Massenorganisationen der DDR vereinigt.

 In der Volkskammer der DDR vertretene Parteien

 In der Volkskammer der der DDR waren alle Parteien und Massenorganisationen vertreten. Jede Fraktion hatte Stimmrecht. Deshalb gab es auch keine Opposition. Es herrschte das Grundprinzip möglichst die Vertreter aller Klassen und Schichten, auch der Jugend, an der politischen Gestaltung mitwirken zu lassen.

 Folgende Parteien waren das:

 Sozialistische Einheitspartei Deutschlands SED

 Diese Partei wurde auf dem Vereinigungsparteitag von KPD und SPD am 21. und 22. 04.1946 gegründet. Sie war die führende Kraft der Arbeiterklasse beim Aufbau des Sozialismus in der DDR. Ihre ersten Vorsitzenden waren

Wilhelm Pieck (KPD) und Otto Grotewohl (SPD). Ab 1950 war es Walter Ulbricht und ab 1971 Erich Honecker.

Das Zentralorgan der SED war die Zeitung „Neues Deutschland“.

 

Christlich Demokratische Union CDU

 Diese Partei gründete sich am 26.06.1945. Ihr erster Vorsitzender war Andreas Hermes, ab 1948 Otto Nuschke und ab 1966 Gerald Götting.

Das Zentralorgan der CDU war die Zeitung „Neue Zeit“

 

Demokratische Bauernpartei Deutschlands DBD

 Diese Partei gründete sich am 29.04.1948. Sie stand für ein festes Bündnis der Genossenschaftsbauern mit den Arbeitern. Ihr erster Vorsitzender war Ernst Goldenbaum, dann ab 1982 Ernst Mecklenburg und ab 1987 Günter Maleuda.

Das Zentralorgan der DBD war die Zeitung „Bauernecho“

 

Liberal Demokratische Partei Deutschlands LDPD

 Diese Partei gründete sich am 05.07.1945. Gründungsmitglieder waren Wilhelm Külz, Johanns Dieckmann und Hans Loch, und ab 1967 Manfred Gerlach.

Das Zentralorgan der LDPD war die Zeitung „Der Morgen“

 

National Demokratische Partei Deutschlands NDPD

  Diese Partei gründete sich am 25.05.1948 in Berlin als Vertreter der Mittelschicht. Ihre Vorsitzenden waren: 1948 Lothar Bolz und ab 1972 Heinrich Homann.

Das Zentralorgan der NDPD war die Zeitung „National-Zeitung“

 

In der Volkskammer der DDR vertretene Massenorganisationen

 Freier Deutscher Gewerkschaftsbund FDGB

 Der Freie Deutsche Gewerkschaftsbund (FDGB) wurde bereits am 15. Juni 1945 gegründet und war in der DDR die Dachorganisation der 16 Einzelgewerkschaften.

Er vertat die Interessen der Werktätigen in den Betrieben. Das Zentralorgan des FDGB war die Tageszeitung Tribüne“

Demokratischer Frauenbund Deutschland DFD

 Der DFD wurde auf dem Deutschen Frauenkongress für den Frieden vom 7. bis 9. März 1947 im Berliner Admiralspalast gegründet. Hervorgegangen ist der DFD aus den am 30. Oktober 1945 gegründeten antifaschistischen Frauenausschüssen. Anwesend waren 811 Frauen aus der damals sowjetische Besatzungszone, 104 Frauen aus den westliche Besatzungszonen sowie ausländische Gäste und Beobachter. Elli Schmidt wurde 1949 die erste Vorsitzende des DFD in der DDR. 1950 erfolgte die Gründung von Landesverbänden in der BRD, die aber am 10. April 1957 im Zuge des KPD-Verbotes ebenfalls verboten wurden. Von 1953 bis 1989 war Ilse Thiele die Vorsitzende.

Organ für den DFD war die Zeitschrift „Lernen und handeln“

 

Freie Deutsche Jugend FDJ

Die FDJ (Freie Deutsche Jugend) in der DDR wurde am 07.03.1946 gegründet. Ihr erster Vorsitzender war Erich Honecker. Sie ging aus den antifaschistischen Jugendausschüssen hervor, bereits seit Juni 1945 in der sowjetischen Besatzungszone bestanden. Die FDJ erzog die Jugend auf der Grundlage des wissenschaftlichen Kommunismus zur Liebe zur Heimat, zur Achtung der Arbeit, zur Liebe und Achtung der Arbeiterklasse und ihrer Partei, der SED. Sie sah in der Teilnahme der Jugend an der allseitigen Stärkung der DDR ihren wichtigsten Beitrag im Kampf zur Überwindung des Imperialismus. Sie erzog ihre Mitglieder im Geiste der Prinzipien des proletarischen Internationalismus, der Freundschaft und brüderlichen Solidarität der Jugend aller Länder, besonders aber zur Sowjetunion. Weitere Vorsitzende waren 1955 – 1959 Karl Namokel, 1959 – 1967 Horst Schumann, 1967 – 1974 Günter Jahn, 1974 – 1983 Egon Krenz und 1983 – 1989 Eberhard Aurich. Das Zentralorgan der FDJ war die Zeitung „Junge Welt“.

Kulturbund KB

 Der Kulturbund wurde am 13. Juni 1945 als "Kulturbund zur demokratischen Erneuerung Deutschlands" auf Initiative der Sowjetischen Militäradministration in Deutschland (SMAD) gegründet. Diese Massenorganisation stand nach dem Ende der faschistischen Diktatur für die Entwicklung einer antifaschistischen, demokratischen und sozialistischen Kultur. 1958 erfolgte die Umbenennung in Deutscher Kulturbund, und. 1974 in Kulturbund der DDR. Ihr erster Vorsitzender war 1945 – 1958 Johannes R. Becher.

Das Organ des Kulturbundes war die Wochenzeitschrift „Sonntag“.

 

Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe VdgB

 Aus den seit Herbst 1945 gebildeten Kommissionen für die Bodenreform und Ausschüssen der gegenseitigen Bauernhilfe, wurde auf dem Ersten Deutschen Bauerntag in Berlin im November 1947 die Zentralvereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe („ZVdgB“) gegründet. Diese schloss sich im November 1950 mit dem Zentralverband der landwirtschaftlichen Genossenschaften Deutschlands zur Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe / Bäuerliche Handelsgenossenschaften (VdgB/BHG) zusammen. Höchste Organe der Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe waren die „Deutschen Bauerntage“, später die „Zentralen Delegiertenkonferenzen“. Ziel der Organisation war es, zunächst die Bodenreform durchzusetzen und später den Aufbau einer sozialistischen Landwirtschaft zu unterstützen. Der erste Vorsitzende war: 1947 – 1950 Otto Körting.

Als Presseorgan erschien ab 1946 die Wochenzeitung „Der Freie Bauer“, und ab 1985 als VdgB-Zeitung „Unser Dorf“.

 

 

Die Zusammensetzung der Volkskammer

 

Die Volkskammer war das Parlament der DDR, nach der Verfassung das oberste Machtorgan der DDR, Die Wahlperiode betrug vier Jahre. Die in den Betrieben und Kollektiven vorgeschlagenen Kandidaten für die der 500 Volkskammersitze (bis 1963 400) wurden in der "Einheitsliste der Nationalen Front" auf Vorschlag der darin zusammengefassten Parteien und Massenorganisationen, aufgestellt. Die Volkskammer wählte 1949 Wilhelm Pieck (1876–1960) zum Präsidenten der DDR. Die Volkskammer tagte ab 1976 im Palast der Republik. Die Tagungen fanden zwei bis vier mal im Jahr statt.

 

Die Anzahl der Sitze in der Volkskammer richtete sich nach der Mitgliederstärke der jeweiligen Parteien und Massenorganisationen.

 

Zum Beispiel die Zusammensetzung der Volkskammer in der 9.Wahlperiode (ab 8. Juni 1986):

 

 

 

 

%

Abgeordnete insgesamt

500

100

 

Nach dem Mandat

 

SED

127

25,4

DBD

52

10,4

CDU

52

10,4

LDPD

52

10,4

NDPD

52

10,4

FDGB

61

12,2

Demokratischer Frauenbund Deutschlands

32

6,4

FDJ

 

7,4

Kulturbund

21

4,2

VdgB

14

2,8

 

Nach dem Geschlecht

 

Männer

339

67,8

Frauen

161

32,2

 

Nach Altersgruppen

 

18 bis unter 25 Jahre

26

5,2

25 bis unter 31 Jahre

34

6,8

31 bis unter 41 Jahre

60

12,0

41 bis unter 51 Jahre

118

23,6

51 bis unter 61 Jahre

181

36,2

61 Jahre und älter

81

16,2

Nach dem erlernten Beruf bzw.
der ersten Erwerbstätigkeit

 

Arbeiter

271

54,2

Bauern, Gärtner, Fischer

31

6,2

Angestellte

69

13,8

Angehörige der Intelligenz

126

25,2

Sonstige Abgeordnete

3

0,6

 

Nach der Qualifikation
darunter:

 

Hochschulabschluss

285

57,0

Fachschulabschluss

79

15,8

 

Die Abgeordneten waren keine Berufspolitiker.

Die Volkskammer tagte üblicherweise zwei- bis viermal im Jahr, die Sitzungen waren nach § 6 der Geschäftsordnung grundsätzlich öffentlich. Sie verfügte über die folgenden Ausschüsse:

 

Seit Ende 1958 nahmen an den Sitzungen und an der Ausschussarbeit 100, später 200 Nachfolgekandidaten teil. Diese hatten kein Stimmrecht in den Abstimmungen, waren den regulären Abgeordneten aber sonst weitgehend gleichgestellt.

 

 

 

Der Staatsrat der DDR

 

Nach dem Tod von Wilhelm Pieck Tod 1960 wurde das Amt des Staatspräsidenten der DDR nicht mehr besetzt. Am 12. September 1960beschloss die Volkskammer statt dessen die Bildung eines 16 Mitglieder zählenden Staatsrat der DDR als oberstes politisches Gremium. Als Vorsitzender wurde der Erste Sekretär des Zentralkomitees der SED, Walter Ulbricht gewählt und war somit Staatsoberhaupt der DDR. Der Staatsrat der DDR wurde jeweils für fünf Jahre gewählt. Somit ging die Führung des Staates in kollektive Hand über. Der Staatsrat entwickelte sich zwischen 1963 und 1970 zur wichtigsten zentralen politischen Instanz im staatlichen System der DDR und bestimmte maßgeblich die staatliche Entscheidungstätigkeit durch Ausübung der Regierungsfunktion. Die Aufgaben des Staatsrates waren in der Verfassung festgeschrieben. Die Verfassung der DDR von 1968 i.d.F. vom 07.10.1974 nannte als Aufgaben des Staatsrates u.a.:

 

Dem Staatsrat angesiedelt war auch die zentrale Eingabestelle. 200 Mitarbeiter bearbeiteten Bürgereingaben auf der Grundlage des Eingabegesetzes, ein wichtiges Instrument der sozialstatistischen Demokratie. Staatsratsvorsitzende waren:

Nach der konterrevolutionären Zerschlagung der DDR wurden auch seine Organe abgewickelt. So beschloss die letzte Volkskammer nach ihrer Wahl im März 1990 den Staatsrat nicht mehr zu besetzen. Die Aufgaben des Staatsrates, vor allem die internationale völkerrechtliche Vertretung der DDR, wurde der Präsidentin der Volkskammer, Frau Sabine Bergmann-Pohl übertragen. Die Volkskammer beschloss völkerrechtswidrig den Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland.

 

Das Wahlgesetz

 

Am Wahltag selbst wurden alle Wahlberechtigten aufgerufen ihre Stimme den Kandidaten der Nationalen Front zu geben. Jeder hatte die Möglichkeit offen oder auch geheim zu wählen, seine Zustimmung oder Ablehnung abzugeben. Er konnte auch Streichungen auf der Liste vornehmen. Die Grundlage dazu bildete das Wahlgesetz der Deutschen Demokratischen Republik.

 

Gesetz über die Wahlen zu den Volksvertretungen der Deutschen Demokratischen Republik
(Wahlgesetz)

vom 31. Juli 1963

geändert durch
Gesetz vom 13. September 1965 (GBl. I. S. 207),
Gesetz vom 2. Mai 1967 (GBl. I. S. 57),
Gesetz vom 17. Dezember 1969 (GBl. 1970 I S. 1).

neu bekanntgemacht am 17. Dezember 1969 (GBl. 1970 I S. 2)

Die Volksvertretungen sind die wichtigsten Organe der Staatsmacht der Deutschen Demokratischen Republik. Sie leiten bewusst und planmäßig den umfassenden Aufbau des Sozialismus. Sie verwirklichen ihre Aufgaben durch die breiteste Einbeziehung aller Schichten der Bevölkerung in die staatliche Tätigkeit und durch die Förderung der schöpferischen Initiative der Werktätigen bei der Ausarbeitung und Durchführung der Volkswirtschaftspläne.

Die Wahlen zu den Volksvertretungen sind Höhepunkte im gesellschaftlichen Leben unserer Republik. Die Vorbereitung und Durchführung der Wahlen dient der Stärkung unseres Staates und der Festigung der politisch-moralischen Einheit der Bevölkerung.

 

Für die Wahlen zu den Volksvertretungen beschließt die Volkskammer folgendes Gesetz:

 

Allgemeine Bestimmungen

§ 1. Wahlgrundsätze. (1) In der Deutschen Demokratischen Republik wählt die Bevölkerung ihre Machtorgane, die Volkskammer und die örtlichen Volksvertretungen, in allgemeinen, gleichen, unmittelbaren und geheimen Wahlen auf die Dauer von 4 Jahren.

(2) Durch die Wahl entsendet die Bevölkerung ihre besten Vertreter, die sich durch hervorragende Taten, ihre Initiative und ihre Verbundenheit mit dem werktätigen Volk auszeichnen, als Abgeordnete in die Volksvertretungen.

(3) Die demokratische Durchführung der Wahlen wird durch den Staatsrat der Deutschen Demokratischen Republik gewährleistet.

§ 2. (1) Wahlberechtigt für die Wahlen zur Volkskammer sind alle Bürger der Deutschen Demokratischen Republik, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben.

(2) Wahlberechtigt für die Wahlen zu den Bezirks- und Kreistagen, Stadtverordnetenversammlungen, Stadtbezirksversammlungen und Gemeindevertretungen ,sind alle Bürger der Deutschen Demokratischen Republik und ihrer Hauptstadt Berlin, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und ihren Wohnsitz in dem betreffenden Bezirk, dem Kreis, der Stadt, dem Stadtbezirk oder der Gemeinde haben.

§ 3. In die Volkskammer und in die örtlichen Volksvertretungen sind alle wahlberechtigten Bürger der Deutschen Demokratischen Republik und ihrer Hauptstadt Berlin, die am Wahltag das 21. Lebensjahr vollendet haben, wählbar.

Durch Gesetz vom 17. Dezember 1969 erhielt der § 3 folgende Fassung:
"§ 3. Jeder Bürger der Deutschen Demokratischen Republik kann in die Volkskammer gewählt werden, wenn er am Wahltage das 21. Lebensjahr vollendet hat. Er kann in die örtlichen Volksvertretungen gewählt werden, wenn er am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat."

 

§ 4. Nicht wahlberechtigt und nicht wählbar sind Personen,
a) die entmündigt sind oder unter vorläufiger Vormundschaft oder wegen geistiger Gebrechen unter Pflegschaft stehen;
b) denen rechtskräftig durch gerichtliche Entscheidung die staatsbürgerlichen Rechte entzogen sind.

§ 5. Das Wahlrecht ruht bei
a) Personen, die wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche in. einer Heil- oder Pflegeanstalt oder auf Grund gerichtlicher Entscheidung in einem Heim für soziale Betreuung untergebracht sind;
b) Straf- und Untersuchungsgefangenen und Personen, die vorläufig festgenommen sind.

§ 6. Festlegung des Wahltermins. Die Wahlen zur Volkskammer und zu den örtlichen Volksvertretungen werden vom Staatsrat der Deutschen Demokratischen Republik ausgeschrieben. Er legt den Wahltermin fest.

siehe hierzu u. a. denBeschluß des Staatsrates über die Durchführung der Wahlen zur Volkskammer und zu den Bezirkstagen der DDR vom 31. Juli 1963 (GBl. I. S. 107) und den Beschluß des Staatsrates über die Zusammensetzung der Kreistage, Stadtverordnetenversammlungen, Stadtbezirksversammlungen und Gemeindevertretungen vom 2. Juli 1965 (GBl. I. S. 152); den Beschluß des Staatsrates über die Durchführung der Wahlen zur Volkskammer und zu den Bezirkstagen der DDR im Jahre 1967 vom 2. Mai 1967 (GBl. I S. 58).

 

§ 7. (1) Für die Volkskammer werden 434 Abgeordnete gewählt.

(2) Die Hauptstadt der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin, ist berechtigt, 66 Vertreter in die Volkskammer zu entsenden.

(3) Die örtlichen Volksvertretungen beschließen auf der Grundlage der Beschlüsse des Staatsrates die genaue Zahl der Abgeordneten der neu zu wählenden Volksvertretungen.

(4) Bei jeder Wahl zur Volkskammer und zu den örtlichen Volksvertretungen sind mindestens ein Drittel der bisherigen Abgeordneten durch neue Kandidaten zu ersetzen.

siehe hierzu u. a. den Beschluß des Staatsrates über die Zusammensetzung der Bezirkstage vom 31. Juli 1963 (GBl. I. S. 107) und Beschluß des Staatsrates über die Zusammensetzung der Kreistage, Stadtverordnetenversammlungen,

 

Stadtbezirksversammlungen und Gemeindevertretungen vom 2. Juli 1965 (GBl. II S. 152), den Beschluß des Staatsrates über die Zusammensetzung der Bezirkstage vom 2. Mai 1967 (GBl. I. S. 63), den Beschluß des Staatsrates über die Zusammensetzung

der Kreistage, Stadtverordnetenversammlungen, Stadtbezirksversammlungen und Gemeindevertretungen vom 11. Dezember 1969 (GBl. 1970 I S. 6)

Durch Gesetz vom 17. Dezember 1969 wurde der § 6 Abs. 4 gestrichen.

§ 8. Wahl von Nachfolgekandidaten. (1) Für die Volkskammer und für die örtlichen Volksvertretungen werden Nachfolgekandidaten gewählt.

(2) Die Zahl der Nachfolgekandidaten für die Volkskammer beträgt 100.

(3) Die Zahl der Nachfolgekandidaten für die örtlichen Volksvertretungen betrügt ein Drittel der Zahl der Abgeordneten.

Durch Gesetz vom 13. September 1965 wurde der § 8 Abs. 3 gestrichen.

Durch Gesetz vom 2. Mai 1967 wurde der § 8 Abs. 2 gestrichen.

§ 9. Wahlkreise. (1) Die Wahl der Abgeordneten der Volkskammer und der örtlichen Volksvertretungen erfolgt in Wahlkreisen.

(2) Der Staatsrat bestimmt unter Berücksichtigung der Bevölkerungszahl die Wahlkreise und die Zahl der in den einzelnen Wahlkreisen zu wählenden Abgeordneten für die Wahlen zur Volkskammer.

(3) Die örtlichen Volksvertretungen bestimmen unter Berücksichtigung der Bevölkerungszahl die Wahlkreise und die Zahl der in den einzelnen Wahlkreisen zu wählenden Abgeordneten für die Wahlen zu den örtlichen Volksvertretungen.

siehe hierzu u. a. den Beschluß des Staatsrates über die Wahlkreise und die Zahl der in den einzelnen Wahlkreisen zu wählenden Abgeordneten für die Wahlen zur Volkskammer der DDR im Jahre 1963 vom 31. Juli 1963 (GBl. I. S. 108), den Beschluß des Staatsrates über die Wahlkreise und die Zahl der in den einzelnen Wahlkreisen zu wählenden Abgeordneten für die Wahlen zur Volkskammer der DDR im Jahre 1967 vom 2. Mai 1967 (GBl. I. S. 60).

Wahlkommissionen

§ 10. Zur Vorbereitung und Durchführung der Wahlen zur Volkskammer und zu den örtlichen Volksvertretungen werden gebildet:
a) Die Wahlkommission der Deutschen Demokratischen Republik (Wahlkommission der Republik);
b) eine Wahlkommission in jedem Bezirk, jedem Kreis, jeder Stadt, jedem

 

Stadtbezirk und jeder Gemeinde (Bezirks-, Kreis-, Stadt-, Stadtbezirks- und Gemeindewahlkommission);
c) eine Wahlkommission in jedem Wahlkreis (Wahlkreiskommission).

§ 11. Bildung der Wahlkommissionen. Die Wahlkommission der Republik wird vom Staatsrat spätestens 2 Monate vor dem Wahltag gebildet. Sie berichtet ihm über die Erfüllung ihrer Aufgaben.

siehe hierzu die Beschlüsse des Staatsrates der DDR über die Bildung der Wahlkommission der DDR vom 2. Juli 1965 (GBl. I S. 153), vom 2. Mai 1967 (GBl. I S. 58) und vom 16. Januar 1970 (GBl. I S. 11).

§ 12. Der Staatsrat legt die Grundsätze für die Bildung der Wahlkommissionen in den Bezirken, Kreisen, Städten, Stadtbezirken und Gemeinden sowie für die Bildung der Wahlkreiskommissionen fest.

§ 13. Aufgaben der Wahlkommissionen. Die Wahlkommission der Republik, die Bezirks-, Kreis-, Stadt-, Stadtbezirks- und Gemeindewahlkommissionen leiten das gesamte Wahlgeschehen auf ihrem Territorium. Sie überwachen die Einhaltung der wahlrechtlichen Bestimmungen, leiten die Tätigkeit der unterstellten Wahlorgane an, entscheiden über Beschwerden gegen die Handlungsweise unterstellter Wahlkommissionen und von staatlichen Organen im Zusammenhang mit der Wahl. Sie stellen das Wahlergebnis fest.

§ 14. Aufgaben der Wahlkreiskommissionen. Den Wahlkreiskommissionen obliegt insbesondere die Entgegennahme der Wahlvorschläge, die Entscheidung über die Zulassung der Kandidaten, ihre Vorstellung auf Wählerversammlungen und die Feststellung des Wahlergebnisses in ihrem Wahlkreis.

§ 15. Wahlvorstände. (1) Für jeden Wahlbezirk (Stimmbezirk) wird vom Rat der Stadt, des Stadtbezirkes bzw. der Gemeinde ein Wahlvorstand gebildet.

(2) Er leitet die Wahlhandlung und stellt das Ergebnis der Stimmabgabe fest.

§ 16. Wahlvorschläge. Die Wahlvorschläge für die Volkskammer, die Bezirkstage, die Kreistage, die Stadtverordnetenversammlung die Stadtbezirksversammlungen und die Gemeindevertretungen stellen die demokratischen Parteien und Massenorganisationen auf. Sie haben das Recht, ihre Vorschläge zu dem gemeinsamen Vorschlag der Nationalen Front des demokratischen Deutschland zu vereinigen.

 

 

 

Gültigkeit der Wahl

§ 17. Die neugewählten Volksvertretungen entscheiden über die Gültigkeit ihrer Wahl und prüfen das Recht der Mitgliedschaft.

§ 18. (1) Gegen die Gültigkeit der Wahl kann binnen 2 Wochen nach der Bekanntgabe des Wahlergebnisses vom Nationalrat der Nationalen Front des demokratischen Deutschland bzw. von den betreffenden Ausschüssen der Nationalen Front bei der jeweiligen Volksvertretung Einspruch eingelegt werden.

(2) Die Volksvertretung hat in ihrer nächsten Tagung über den Einspruch zu entscheiden.

(3) Wird die Wahl in einem Wahlkreis oder zu einer Volksvertretung für ungültig erklärt, so hat innerhalb von 3 Monaten in dem betreffenden Wahlkreis bzw. zu der betreffenden Volksvertretung eine Neuwahl stattzufinden.

§ 19. Abberufung von Abgeordneten. (1) Die Wähler haben das Recht, in von den zuständigen Ausschüssen der Nationalen Front des demokratischen Deutschland ordnungsgemäß einberufenen Wählerversammlungen die Abberufung von Abgeordneten der Volksvertretungen zu beantragen.

(2) Die zuständigen Volksvertretungen entscheiden in diesen Fällen über die weitere Mitgliedschaft.

 

Schlussbestimmungen

§ 20. Der Staatsrat der Deutschen Demokratischen Republik erlässt zur Durchführung der Wahlen weitere Bestimmungen.

siehe hierzu u. a. den Erlaß des Staatsrates der DDR über die Wahlen ur Volkskammer und zu den örtlichen Volksvertretungen der DDR (Wahlordnung) vom 31. Juli 1963 (GBl. I. S. 99), ersetzt durch die Wahlordnung vom 2. Juli 1965 (GBl. I S. 143); den Erlass des Staatsrates der DDR über die Anwendung gesetzlicher Bestimmungen für die Nachfolgekandidaten der Volkskammer und der Bezirkstage vom 16. Juli 1967 (GBl. I S. 106).

§ 21. (1) Dieses Gesetz tritt am 31. Juli 1963 in Kraft.

(2) Gleichzeitig treten außer Kraft:
a) , vom 24. September 1958 (GBl. I S. 677);
b) , vom 3. April 195
Gesetz über die Wahlen zur Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik am 16. November 19587 (GBl. I S. 221);

 

c) Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Wählen zu den örtlichen Volksvertretungen in der Deutschen Demokratischen Republik, vom 6. Juli 1961 (GBl. I S. 151).

Das vorstehende, von der Volkskammer am einunddreißigsten Juli neunzehnhundertdreiundsechzig beschlossene Gesetz wird hiermit verkündet.

Berlin, den einunddreißigsten Juli neunzehnhundertdreiundsechzig

Der Vorsitzende des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik
W. Ulbricht

Quellen: Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1963 Teil I. S. 97
© 5. Dezember 2004 - 27. Dezember 2004

 

Anlage

Literaturverzeichnis:  Vorholzer, J.: Willfähiger Untertan oder bewusster Staatsbürger, Dietz Verlag, Berlin 1962,Honecker, E. Bericht des Zentralkomitees der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands an den XI. Parteitag der SED, Dietz Verlag, Berlin 1986, Honecker, E.: Mit dem Volk und für das Volk realisieren wir die Generallinie unserer Partei zum Wohle der Menschen, Dietz Verlag, Berlin 1988  Stoph, W.: Zur Direktive des XI. Parteitages der SED zum Fünfjahrplan für die Entwicklung der Volkswirtschaft der DDR in den Jahren 1986 bis 1990, Dietz Verlag, Berlin 1986  Stoph, W.: Regierungserklärung des Vorsitzenden des Ministerrates der DDR Willi Stoph, vor der Volkskammer am 17. Juni 1986, Neues Deutschland, Berlin, 18. Juni 1986 Hager, K.: Aus dem Bericht des Politbüros an die 6. Tagung des Zentralkomitees der SED, Neues Deutschland, Berlin 10. Juni 1988,Geppert, J.: Die aktuelle Bedeutung der Aussagen des Vorsitzenden des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik zur Entwicklung des sozialistischen Staatsbewusstseins in der DDR für die weitere Entfaltung und Vervollkommnung des sozialistischen Demokratie, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaften der DDR, Lehrstuhl Staatliche Öffentlichkeitsarbeit und Bewusstseinsbildung, 1988  Programm der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, Dietz Verlag, Berlin 1976  Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen in der Deutschen Demokratischen Republik vom 4. Juli 1985, GBl. Teil I Nr. 18 vom 11. Juli 1985  Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1963 Teil I. S. 97 © 5. Dezember 2004 - 27. Dezember 2004

 

Statistisches Jahrbuch für die Bundesrepublik Deutschland 1987