Erklärung zur Überführung der MfS-Akten in das Bundesarchiv
- Details
- Kategorie: Inland
- Veröffentlicht am Mittwoch, 23. Juni 2021 12:00
- Geschrieben von estro
- Zugriffe: 4110
Auf Beschluss des Bundestages wird am 17. Juni 2021 das „Stasi-Unterlagen-Archiv“ als eigenständiger Teil in das Bundesarchiv überführt. Das Amt des "Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik ( BStU )" wird zum Amt des oder der "Beauftragten für die Opfer der SED-Diktatur“ beim Deutschen Bundestag "aufgewertet"...
Weiterlesen oder Download (PDF)