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Hände weg von der KPD!

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Hnde weg KPD

Am 17.08.2024 organisierten einige Genossinnen und Genossen anläßlich des 80. Jahrestages der Ermordung Ernst Thälmanns einen Informationsstand bei der Ernst-Thälmann-Gedenkstätte am Strehlener Platz in Dresden. Die angemeldete Veranstaltung wurde von vier Polizisten gestört und unter Bezugnahme auf den §86a StGB „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen“ sowohl die Folierung des KPD-Pavillons als auch Parteiabzeichen der Genossinnen und Genossen beschlagnahmt. Daß bspw. unsere Fahnen eingezogen werden, sind wir gewohnt. In der Regel bekommen wir sie nach gewisser Zeit wieder, wenn die Behörden das vermeintliche Unwissen der Polizisten eingestehen und anerkennen müssen, daß die 1990 in der DDR wiedergegründete KPD nicht unter das Verbot der Partei in der BRD vom 17.08.1956 fällt. Die Beschlagnahmung von Materialien abseits dessen und die somit faktische Auflösung angemeldeter Informationsstände einer legalen, demokratischen Partei ist allerdings neu. Mit Blick auf die erst kürzlich vom Wahlausschuß des Landes Sachsen zur Landtagswahl 2024 geäußerten Vorhaltungen, daß wir für eine Partei vermeintlich zu wenig Öffentlichkeitsarbeit nachzuweisen hätten, ist das besonders lächerlich. Mit solchem Vorgehen wird unsere Öffentlichkeitsarbeit aktiv und massiv behindert.

Wir fordern, Hände weg von der KPD!

Schult eure Handlanger in den Polizeibehörden oder laßt die Heucheleien von der freien Meinungsäußerung und Beachtung geltenden Rechts bleiben!

 

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