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8. März 2020 - Der Internationale Frauentag

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Der Internationale Frauentag wurde in den Zeiten geboren, als die Frauenorganisationen neben den Sozialdemokraten (damals einzige marxistische Kraft) gegen die Unterdrückung der Frauen und für ihre gesellschaftliche Gleichstellung kämpften. Damals ging es um das Frauenwahlrecht, das Recht auf Bildung und Arbeit, gleicher Verdienst bei gleicher Arbeit, das Recht auf Eigentum, Persönlichkeitsrechte in der Ehe und das Scheidungsrecht. Das alles hatten die Frauen nicht und sollte noch erkämpft werden. Die Ziele der bürgerlichen und der proletarischen Frauenbewegung waren sich ähnlich: es ging um die grundlegende Rechte.

Bereits das erste Recht, das Wahlrecht für Frauen, wurde nach der Novemberrevolution 1918 in Deutschland eingeführt, die zwar bürgerlich blieb aber zumindest einige Rechte gemäß der Weltanschauung der Sozialdemokraten eingeführt hat.

Die Frauenbewegung und der Feminismus existierten in Deutschland weiter, dennoch verbesserte sich die Situation der Frauen in der Weimarer Republik, geschweige denn im Dritten Reich, kaum. Das war nicht zu vergleichen mit der sozialistischen Sowjetunion, wo die Massen von Frauen bereits allgemeine und professionelle Bildung, Studium, ganz normale Arbeit bei gleicher Bezahlung wie Männer bekamen, wo Propaganda und Kultur starke Frauenbilder, etwa Frauen als Traktoristinnen, Fliegerinnen, Heldinnen der Arbeit, Wissenschaftlerinnen, präsentierten und das entsprach der Lebensrealität. Massenweise wurden Kindergärten und Kinderkrippen eröffnet, was den Müttern die Möglichkeit gab, außer Haus zu lernen und zu arbeiten. Dadurch veränderte sich auch grundlegend die Ehe. Die Frau war nicht nur auf dem Papier mit dem Mann gleichberechtigt, sie verdiente auch eigenes Geld und bekam somit viel mehr finanzielle Freiheit.

Nach dem Krieg bilden sich in Deutschland zwei Staaten. In der BRD existierten weiter die „erlaubte“ bürgerliche Frauenbewegung. Die DDR wird zu einem sozialistischen Staat, wo die Frauenbewegung im Rahmen der Arbeiterorganisationen und der SED und existiert.

Interessant ist ein Vergleich der Situation der Frauen in beiden Ländern.

Die Lage in der DDR war vergleichbar mit Situation in der UdSSR, wenn nicht sogar etwas besser. Denn Deutschland war 1949 trotz des Kriegs ökonomisch und politisch weiterentwickelt als Russland 1917.

Die Grundlagen blieben dieselben: Frauen im Sozialismus genießen von Anfang an gleiche Rechte wie Männer und es werden nach und nach Institutionen entwickelt, die es ermöglichen, die Kindererziehung und Haushaltspflege zu vergesellschaften (vor allem geht es um die Kindergärten und Krippen).

Schauen wir uns einzelne Punkte an.

1958. In der BRD erscheint ein „Gleichberechtigungsgesetz“, das zwar Frauen einige Rechte gibt aber sie auch in ihrer Hausfrauenrolle zementiert. Im Gesetz steht: „Die Frau führt den Haushalt in eigener Verantwortung. Sie ist berechtigt, erwerbstätig zu sein, soweit dies mit ihren Pflichten in Ehe und Familie vereinbar ist“.

DDR: Frauen dürfen von Anfang an arbeiten und ein selbstbestimmtes Leben führen, ohne irgendwelche „gesetzliche Pflichten in Ehe und Familie“ erfüllen zu müssen. Auch wenn sie verheiratet sind!

1962. Frauen in der BRD dürfen ein eigenes Bankkonto einrichten.

DDR: Frauen hatten von Anfang an gleichen Zugang zu Geld, wie die Männer. Nicht nur ein Konto bei der Sparkasse durfte die Frau haben, sondern auch die Belegschaft der Sparkassen bestand im Jahr 1950 zu 50% aus Frauen.

1961. In der BRD erscheint die erste Antibaby-Pille „Anovlar“. Dieses Verhütungsmittel gibt der Frau zum ersten Mal die Möglichkeit selbständig zu entscheiden, ob sie schwanger werden will oder nicht. Allerdings wird die Pille nur verheirateten Frauen mit mehreren Kindern verschrieben.

DDR: Die erste Antibaby-Pille „Ovosiston“ („Wunschkind“) wird erst 1965 entwickelt und vom VEB Jenafarm produziert. Sie wurde allerdings allen Frauen verschrieben und war kostenlos erhältlich.

1977. In der BRD dürfen nun Frauen arbeiten ohne Erlaubnis ihres Ehemannes. Auch müssen Frauen seither nicht mehr kostenlos im Geschäft ihres Mannes mitarbeiten (was allerdings bis heute bei vielen Kleinunternehmern Realität ist).

DDR: Die Frauen waren von Anfang an im Berufsleben integriert und brauchten nie die Erlaubnis von ihrem Mann um arbeiten zu dürfen.

1994. In der BRD müssen die Frauen nicht mehr bei Heirat den Namen des Ehemannes annehmen. Zwar gab es ab 1976 die Möglichkeit den Mädchennamen zu behalten aber nur, wenn beide Ehepartner einverstanden sind. Sonst wird automatisch der Name des Mannes angenommen.

DDR: Das Familiengesetzbuch der Deutschen Demokratischen Republik 1975 legte fest, dass die Ehepartner den vorehelichen Familiennamen behalten oder den Namen des Mannes oderden Namen der Frau beide annehmen können.

1995. Abtreibungsrecht in der BRD wird gelockert. Allerdings nicht aufgehoben, also bleibt das Verbot weitgehend bestehen, trotz der großen Proteste, die bereits in den 1970er Jahren stattfanden.

DDR: 1972 beschließt die Volkskammer der DDR das Gesetz über den Schwangerschaftsabbruch, das der Frau das Recht gibt, in den erste 12 Wochen selbständig über Austragung der Schwangerschaft zu bestimmen. Schwangerschaftsabbruch nach medizinischen und sozialen Indikationen war auch früher möglich.

1986. In der BRD sind bereits ca. 50% der Frauen berufstätig.

DDR: lm selben Jahr waren 91,3% der Frauen berufstätig. Das stellte eine der höchsten Anteile der berufstätigen Frauen in der Welt dar.

Wie Lenin betonte sollten außer den Rechten der Frau noch die Bedingungen geschaffen werden, unter denen die Frau diese Rechte auch verwirklichen kann. Die wichtigste Bedingung ist die Vergesellschaftung der Arbeit, die die Frau zur Familienpflege leistet. Man kann nicht sagen, dass dieses Ziel in der DDR oder UdSSR bereits erreicht war. Die Frauen litten trotz aller Mühe unter Doppelbelastung. Trotzdem kann man auch diesen Aspekt des Lebens in den zwei deutschen Staaten vergleichen.

2002: Trotz wachsenden Angebots, waren nur 88% der Kinder von 3-6 Jahren im Kindergarten (ein Teil davon hat keine Ganztagsbetreuung, was für die berufstätige Mutter den Alltag sehr erschwert) und nur für 3% der Kinder im Krippenalter standen Plätze zu Verfügung.

DDR: 1989 besuchten fast 98 % der Drei- bis Sechsjährigen den Kindergarten (fast alle ganztägig) und rund 80 % der 0- bis 3-Jährigen hatten einen Krippenplatz.

Welche Schlussfolgerung kann man aus diesem Vergleich ziehen?

Wie wir sehen, ist die proletarische Frauenbewegung, die zusammen mit der allgemeinen Arbeiterbewegung kämpft, in ihrer Wirkung viel effizienter. Egal wie mutig und konsequent die Feministinnen in der BRD gekämpft haben, sie haben nicht mal eine Hälfte davon erreicht, was die DDR-Frauen von Anfang an selbstverständlich bekamen und später auch noch verbessern konnten (wie das Abtreibungsrecht oder z.B. die Einführung des Baby-Jahres, währenddessen bekam die Mutter volles Gehalt aus der vorherigen Arbeit).

In den Zeiten, wo die Frau in der BRD erniedrigt und bescheiden ihren Ehemann darum bitten musste, dass er ihr überhaupt erlaubt zu arbeiten, war die Frau in der DDR schon lange frei und selbstbestimmt.

Es bleibt heute noch das Problem der Arbeit in der Familienpflege, das auch in der DDR nicht vollständig gelöst wurde. Es bleiben noch mehrere moderne Probleme der Frauen, wie z.B. Menschenhandel und Sexsklaverei. Es bestehen noch Bewusstseinsmuster, laut denen Frauen immer noch ein Wesen zweiter Klasse ist. Der moderne Feminismus beschäftigt sich fast ausschließlich mit diesen Mustern des Bewusstseins. Man soll über häusliche Gewalt oder über sexuelle Übergriffe „reden“, berichten und an die Beleidigungen durch Männer ständig erinnert werden.

Wir marxistischen Frauen haben einen tiefen Zweifel, dass eine solche Taktik für die Änderung des Bewusstseins sinnvoll ist. Vielmehr bringt sie uns dazu, unnötige kleinliche Streitereien zwischen Männern und Frauen zu schüren und somit die Arbeiterbewegung zu spalten.

Wir wissen, dass das Sein das Bewusstsein bestimmt. Also sollten wir zunächst das Sein der ganzen Gesellschaft ändern und die materielle Bedingungen schaffen, die für die Gleichstellung der Frau nötig sind.

So wie Klara Zetkin gesagt hat:

„Die Emanzipation der Frau wie die des ganzen Menschengeschlechtes wird ausschließlich das Werk der Emanzipation der Arbeit vom Kapital sein“.

Das heißt: eine sozialistische Revolution, eine Vergesellschaftung der Produktionsmittel und danach auch soweit wie möglich die Vergesellschaftung der Arbeit in der Familienpflege: Kinder, Altenpflege, sowie Haushalt (das letzte kann in großen Maßen auch automatisiert werden). Da wo die Vergesellschaftung (etwa bei Schwangerschaft und Stillen) nicht möglich ist, sollen die Bedingungen geschaffen werden, die der Frau ermöglichen, diese Prozesse mit ihrer gesellschaftlichen Verwirklichung zu vereinbaren.

Erst diese Änderungen des Seins kann ein Bewusstsein der freien Frau hervorrufen. Es ist ein langsamer Prozess der Veränderung der seine Zeit braucht, aber der unvermeidlich kommen wird.

Dafür stehen und kämpfen wir, die Marxisten und Marxistinnen in der Frauenfrage.

Arbeiterinnen aller Länder, vereinigt euch!

 

Quellen:

https://diefreiheitsliebe.de/gesellschaft/die-revolutionaerin-clara-zetkin/

https://www.destatis.de/GPStatistik/servlets/MCRFileNodeServlet/DEMonografie_derivate_00000538/tages_1990-2002.pdf;jsessionid=83E346828DEB35578FC1D5F589005D99

https://www.mdr.de/zeitreise/ddr/schwangerschaftsabbruch-ddr100.html

https://www.digitales-deutsches-frauenarchiv.de/themen/die-wunschkindpille

http://de.muvs.org/topic/40-jahre-ddr-gesetzgebung/

http://www.grundrisse.net/grundrisse30/Ohne_Feminismus_kein_Sozialismus.htm#_edn2

https://www.zeitklicks.de/ddr/zeitklicks/zeit/alltag/leben-in-der-ddr/frauen-in-der-ddr/

https://www.weser-kurier.de/deutschland-welt/deutschland-welt-fotos_galerie,-frauen-in-deutschland-wann-sie-was-durften-_mediagalid,38821.html

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